180. E-Health-Gesetz & Elektronische Arztbriefschreibung
E-Health-Gesetz & Elektronische Arztbriefschreibung
Der Deutsche Bundestag hat letzte Woche das "Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen" (E-Health-Gesetz) beschlossen. Bis Mitte 2018 sollen nach einem konkreten Fahrplan Arztpraxen, Krankenhäuser, Apotheken, Krankenkassen und Versicherte bundesweit flächendeckend an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen sein. Patienten sollen so in der Lage sein, ihre Behandler über ihre wichtigsten Gesundheitsdaten (z.B. Arztbriefe, Notfalldaten, Daten über die Medikation) aktuell und umfänglich zu informieren. Z.B. entsteht durch die Vernetzung der Information die Möglichkeit, bei Patienten mit mehr als zwei Arzneimitteln einen Medikationsplan zu erstellen, der risikobehaftete Wechselwirkungen der Medikamente zu vermeiden hilft. An der Technik wird derzeit mit Hochdruck gearbeitet. Der Gesetzgeber will mit der IT-Infrastruktur sektorübergreifende Strukturen schaffen, die medizinische Versorgung durch elektronische Vernetzung zukunftsträchtig zu verbessern.
Eine Grundregel fruchtbarer Veränderungsbegleitung besagt, dass Struktur, Strategie und Kultur gemeinsam zu betrachten sind. Erfolgreiche Veränderung braucht einen Sinn, einen Anpassung der Strukturen und Abläufe sowie die Selbstveränderung der Beteiligten. Damit Kliniken von den angestoßenen Maßnahmen profitieren, gilt es die kommenden Strukturmaßnahmen strategisch für die eigene Weiterentwicklung zu nutzen und Vernetzung im Sinne der Patientenversorgung als persönliche Haltungsfrage mit Leben zu füllen. Dann – und nur dann! - sehen wir hinter dem Beschluss vom vergangenen Donnerstagabend eine wirkliche Chance. Weiß man nun aber, dass Kliniken im Sinne der Riemannschen Konnotation von Netzwerkorganisationen, Harmoniekulturen, Prozessorganisationen und Hierarchiekulturen auf Leitungsebene starke Hierarchiekulturen sind, dann bleibt fraglich, ob überhaupt das notwendige Umfeld besteht, das Gesetz im gedachten Sinne fruchtbar zu machen. Kritisch wird reflektiert, ob es bis 2018 gelingen kann, bei allem Innovations- und Entwicklungsstau die technischen Voraussetzungen zu schaffen. Aber inwieweit sind Kliniken heute kulturell wirklich für Lösungen organisatorischer Fragestellungen offen, die ein hohes Maß an ärztlicher Verbindlichkeit, Transparenz und geteilter Verantwortung auf mehreren Schultern benötigen? Erfordert das nicht einen völligen Kulturwandel in der Dienstleistungsmentalität der Kliniken? Inwieweit fühlen sie sich angesichts der seit Jahren zunehmenden Leistungsdichte dazu schlicht überfordert? Weil gerade eben Leistungsträger fehlen, auf deren Schulter sich die Last faktisch verteilt?
Ein Ausweg kann darin zu liegen, das Gesetz als Schritt in die richtige Richtung der berufsgruppen-, bereichs- und sektorenübergreifenden Zusammenarbeit zu sehen und in kontinuierlichen kleinen Schritten auf den Weg zu gehen. Der Gesetzgeber setzt Impulse und Anreize, um die Entwicklung zu fördern. Und die Kliniken sind gefordert, diese mit Leben zu füllen und am Ende des Tages für sich fruchtbar zu machen. Nehmen wir dazu die elektronischen Arztbriefe heraus. Die ursprünglich angedachte finanzielle Förderung für das Versenden von Die angedachte finanzielle Förderung elektronischer Arztbrief-Versendung ist entgegen dem Gesetzesentwurf auf den letzten Metern entfallen. Durch die zurückgenommene wirtschaftliche Unterstützung durch den Gesetzgeber, fehlen Kliniken gänzlich Anreize. Die rein elektronische Übermittlung ist kein (Mehr-)Wert an sich.
In Zeiten des DRG-Systems müssen Patienten grundsätzlich unmittelbar bei Erreichen des Hauptbehandlungsziels entlassen oder in weiterversorgende Einrichtungen übergeben werden. Ein fachärztlich endgültig freigegebener Entlassbrief, der optimal für den Nachversorger strukturiert und für alle am Behandlungsprozess Beteiligten verfügbar ist, hilft enorm. Vorausgesetzt er erfolgt in kurzer Frist, idealerweise zeitgleich zur Entlassung. Realiter jedoch finden wir immer wieder Arztbrieflaufzeiten von 2-3 Wochen und sogar mehr vor. Dies einfach elektronisch umzustellen, geht sicherlich am intendierten Ziel des Gesetzgebers vorbei. Welcher Wert hat ein Brief, der so spät beim Niedergelassenen eingeht? Das Ziel der anvisierten elektronischen Arztbriefübermittlung kann nur sein, den Zeitverzug zu reduzieren. Dazu braucht es geordnete Organisationsstrukturen in den Abteilungen. Würde es zudem gelingen, einen unmittelbaren kollegialer Austausch von Arzt zu Arzt mit persönlicher „Übergabe“ des Patienten zu etablieren, kann einen neue Qualität der Vertrauensbildung im Arzt-Patienten-Verhältnis entstehen.
Natürlich unterstützen wir Sie gerne bedarfsorientiert, die elektronische Arztbriefschreibung aufbau- und ablauforganisatorisch in Ihren Fachabteilungen stufenweise aufzusetzen. Für uns macht es viel Sinn an dieser Stelle, IT und Prozess gemeinsam zu betrachten. Mit unserem Kooperationspartner Samedi decken wir hierzu auch die netzwerkseitige Erfahrung für die elektronische Arztbriefübermittlung ab.
Lesen Sie Impulse zum Führen und Management im Krankenhaus weiter im neuen News Blog der Ruhl Consulting: Das Bundesschiedsamt hat am 17.10.16 per Schiedsspruch im Konflikt von GKV und DKG zum Entlassmanagement entschieden. Es gilt: Prozess vom Ende her denken.
07.12.2015 – 08:30 Uhr
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