083. Entgeltsystem für psychiatrische Kliniken

Entgeltsystem für psychiatrische Kliniken

Am 18.1. wurde der Gesetzesentwurf zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen vom Bundeskabinett verabschiedet. Das neue Abrechnungssystem soll sich am DRG-System der somatischen Krankenhäuser orientieren, allerdings gelten die dort verwendeten Fallpauschalen für Psychiatrien als ungeeignet. Die Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene, dazu gehören die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der GKV-Spitzenverband und der Verband der privaten Krankenversicherungen, haben bis zum 30.09.2012 Zeit, ein neues Entgeltsystem für die Psychiatrie zu entwickeln. Derzeit wird ein Entgeltsystem bevorzugt, welches mit Tagespauschalen arbeitet.

Die Reform des bisherigen Vergütungssystems betrifft jährlich fast eine Million Patienten in etwa 400 Fachabteilungen und über 330 Fachkliniken. Das Finanzvolumen liegt laut dem Deutschen Krankenhausinstitut bei 6 Milliarden Euro.

Rahmenbedingungen

Der § 17d KHG regelt die Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen. Zentrale Inhalte dieses Artikels sind:

  • Überleitung in das neue Vergütungssystem (bis 2022)
  • Einführung eines leistungsorientierten Vergütungssystems
  • Keine Berücksichtigung von individuellen Kostenstrukturen der Kliniken
  • Neues Entgeltsystem als lernendes System

Einführung des neuen Systems

Die Einführung des neuen Vergütungssystems untergliedert sich in eine budgetneutrale Phase (2013-2016) und in eine Konvergenzphase (2017-2022). Während der budgetneutralen Phase bleiben die Vorgaben zur Budgetermittlung unverändert. In der Konvergenzphase sollen die krankenhausindividuellen Basisfallwerte an einen landesweit geltenden Basisfallwert angeglichen werden. Dadurch kommt es in dieser Phase zu einer Umverteilung zwischen den Krankenhäusern. Bei Einrichtungen, die ein zu hohes Budget für ihre Leistungen verhandelt haben, werden die Einnahmen sinken, bei denen, die ein zu geringes Budget verhandelt haben, werden die Einnahmen steigen. Die Vergütung soll damit leistungsgerecht erfolgen.

Pauschalierendes Entgeltsystem mittels Tagespauschalen

Ein auf Tagespauschalen basierendes Entgeltsystem soll in der Psychiatrie und der Psychosomatik den unterschiedlichen Behandlungsaufwand von verschiedenen, medizinisch unterscheidbaren Patientengruppen abbilden und nicht ausschließlich die Diagnose berücksichtigen. Die Tagespauschalen sollen sich anhand neu zu entwickelnder Behandlungsgruppen berechnen lassen. Damit sollen die Patienten aufgrund ihrer Krankheitsgruppe, Schweregrad ihrer Krankheit und der durchgeführten psychiatrischen Behandlung eingestuft werden. Dies bedeutet, dass das Krankenhaus pro Patient und Behandlungstag eine tagesbezogenen Fallpauschale von den Krankenhäusern erhalten wird. Die Höhe dieser tagesbezogenen Fallpauschale wird sich nach der Behandlungsgruppe richten, in die sich der Patient eingruppieren lässt.

 

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