050. GKV-Versorgungstrukturgesetz - Entlassungsmanagement

GKV-Versorgungstrukturgesetz - Entlassungsmanagement

Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) fordert von Krankenhäusern die Koordination von Entlassmanagement und Nachversorgung nach dem Klinikaufenthalt. Am 01.12.2011 wurde im Deutschen Bundestag das GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) verabschiedet. Es wird am 01.01.2012 in Kraft treten und fordert von Krankenhäusern die Organisation einer besseren Betreuung nach dem Klinikaufenthalt des Patienten. Durch die §§ 39 und 112 SGB V wird das Entlassungsmanagement ein fester Bestandteil der Krankenhausbehandlung. Es muss deshalb verbindlich von Krankenhäusern angeboten werden. Die Einzelheiten des Entlassungsmanagements sind zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen zu konkretisieren. Ein funktionierendes Entlassungsmanagement soll dazu beitragen, dass Probleme gelöst werden, die beim Übergang in die Versorgung nach der Krankenhausbehandlung entstehen. Organisation von Rehabilitation bzw. Anschlussheilbehandlungen, Hilfsmittelbereitstellung oder die Wahl eines ambulanten Pflegedienstes können als typische Handlungsfelder genannt werden.

Weitere Tätigkeiten, die das Krankenhaus im Rahmen des Entlassungsmanagement koordinieren muss, seien hier beispielhaft genannt:

  • Identifikation geeigneter Patienten (Assessment)
  • Ablaufkoordinierung mit Hausarzt, Angehörigen und Kostenträgern
  • Erstellung von Überleitungsprotokollen
  • Abschlussbesprechung der Klinik mit Patienten und Angehörigen

Viele Krankenhäuser bieten ein Überleitungsmanagement, auch bekannt als Case Management, bereits an.

Krankenhäuser, die sich bisher nicht mit diesem Thema beschäftigt haben, stellt das neue Gesetz vor große Herausforderungen. Es müssen zeitnah entsprechende Stellen und Strukturen geschaffen werden, um die neue Gesetzeslage erfüllen zu können.

Vorteile eines funktionierenden Entlassungsmanagements sind:

  • Ökonomische Effekte durch Senkung von Verweildauer und Wiederaufnahmerate (Drehtür-Effekt)
  • Verbesserung der Prozesse im Rahmen der Entlassungsplanung und Patientenüberleitung
  • Reduzierung von Leerlaufzeiten
  • Entlassungsmanagement leistet einen wichtigen Beitrag zur sektorenübergreifenden Versorgung
  • Entlassungsmanagement unterstützt die Patienten- und Einweiserbindung

Im DRG-Zeitalter wird eine konsequente Umsetzung eines Entlassungsmanagements zunehmend wichtiger. Eine organisierte Patientenüberleitung in den ambulanten Bereich kann einen strategischen Wettbewerbsvorteil für Krankenhäuser darstellen. Patienten werden bei der Wahl des richtigen Krankenhauses zukünftig auch die Qualität des Entlassungsmanagements berücksichtigen. Ebenso werden sich die Empfehlungen anderer Leistungserbringer im Gesundheitswesen daran orientieren.

Wenn Sie sich vertieft für berufsgruppen- und sektorenübergreifendes Entlassmanagement interessieren, dann könnte unsere Beratungsangebot in der Prozessberatung für Sie interessant sein. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.

Lesen Sie Impulse zum Führen und Management im Krankenhaus weiter im neuen News Blog der Ruhl Consulting: Das GKV-Versorgungstrukturgesetz (GKV-VStG) fordert von Krankenhäusern die Koordination von Entlassmanagement und Nachversorgung nach dem Klinikaufenthalt.

 

 

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