019. Wirtschaftliche Perspektive klinischer Versorgung
Wirtschaftliche Perspektive klinischer Versorgung
Nach aktuellen Prognosen des Schätzerkreises sei für die Krankenkassen im nächsten Jahr mit einem Defizit von 9 Mrd. Euro zu rechnen, wenn Anpassungen im Gesundheitswesen unterbleiben. Durch zwei neue Gesetze versucht die Bundesregierung diese Situation zu entschärfen. Geplant ist dabei eine Entlastung der Kassen um 11 Mrd. Euro (vgl. FAZ-Artikel vom 11. November 2010). Zusammenfassend können folgende Hauptstoßrichtungen der gesetzlichen Initiativen identifiziert werden.
Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Grafik: FAZ
Die Einnahmenseite wird vor allem durch die Anhebung des Arbeitnehmerbeitrags zur Krankenversicherung gestärkt. Geplant ist eine Anhebung um 0,6% auf dann 15,5%. Hierdurch ist mit Mehreinnahmen von 6,3 Mrd. Euro zu rechnen. Zusätzlich wird den Kassen zur Vermeidung eines Defizits das Recht eingeräumt, von den Versicherten einen Zusatzbeitrag zu erheben. Die Höhe des Zusatzbeitrags darf 2% des Bruttoeinkommens nicht überschreiten.
Neben den Beschäftigten hat die Pharmaindustrie mit zusammen 2,4 Mrd. Euro den höchsten Anteil an der Entlastung der Krankenkassen zu leisten. Die Hauptmaßnahmen sind dabei die Erhöhung des Zwangsrabatts von 6% auf 16%, die Angleichung der Impfstoffkosten an das internationale Vergleichsniveau und Abschläge beim Pharmagroßhandel. Zusätzlich sollen die Arzneimittelpreise der meisten Präparate künftig auf Basis der IQWiG-Kosten-Nutzen-Bewertung von den Krankenkassen und den Herstellern frei ausgehandelt werden.
Die Krankenkassen werden vor allem durch das Einfrieren der Verwaltungskosten für die nächsten zwei Jahre an der geplanten Kostendämpfung beteiligt. Zusätzlich wird die Bindefrist für Versicherte von drei Jahren auf ein Jahr reduziert.
Dem Krankenhaussektor fließt mit etwa 60 Mrd. Euro ein Drittel der von den Kassen verausgabten Mittel zu. Hier sind keine Kürzungen geplant, allerdings sollen die Ausgabenzuwächse nachhaltig begrenzt werden. Hierzu soll die Grundlohnsteigerung, also der Durchschnitt der Gehaltszuwächse, abzüglich 0,25 Prozentpunkte als Höchstgrenze für die Budgetsteigerung festgesetzt werden. Dieser Abschlag vermindert den Budgetzuwachs für das kommende Jahr um ca. 150 Mio. Euro. Zudem wird die 30%-Reduzierung bei der Vergütung von über das vereinbarte Maß hinaus erbrachten Leistungen auch nach 2012 fortgeführt, wobei die Höhe des Abschlagsatzes nach 2012 mit den Krankenkassen zu verhandeln sein wird.
Der Anteil der KHG-Fördermittel am Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist von 0,24% im Jahr 1991 auf 0,12% im Jahr 2009 gesunken. Zieht man zur Berechnung der Krankenhaus-Investitionsquote die Krankenhausausgaben der GKV und PKV als Bezugsgröße für die KHG-Fördermittel heran, so ergibt sich für den Zeitraum zwischen 1991 und 2008 eine Abnahme der Investitionsquote von 10,0% auf 4,6%. Die volkswirtschaftliche Investitionsquote 2008 lag bei 19% (Quelle: Bestandsaufnahme zur Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung in den Bundesländern - Anlage zum DKG-Rundschreiben Nr. 275/2010 vom 16.09.2010).
Es bleiben wichtige Investitionsfördermittel der Länder zur Weiterentwicklung der stationären Versorgung aus. Nachhaltige Überschüsse aus der stationären Vergütung zu erwirtschaften sind aufgrund der steigenden Personal- und Sachkosten zukünftig nur begrenzt möglich. Investitionen in Rationalisierungsmaßnahmen und sinnvolle Prozessverbesserungen sind für viele Krankenhäuser kaum finanzierbar. Auf Basis der finanziellen Rahmenbedingungen ist nach meiner Einschätzung davon auszugehen, dass in den nächsten fünf Jahren schätzungsweise 50 bis 70 Kliniken geschlossen und mehr als 100 Kliniken an private Klinikbetreiber verkauft werden.
Wenn Sie sich für eine Unterstützung im Sanierungsmanagement interessieren, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Lesen Sie Impulse zum Führen und Management im Krankenhaus weiter im neuen News Blog der Ruhl Consulting: Eine Deckungsbeitragsrechnung nach der Systematik der InEK-Matrix gibt Transparenz zu den refinanzierten Personalkosten.
30.11.2010 – 22:26 Uhr
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